Roadmap.

Auf dem Weg zum attraktiven Dorfzentrum und neuen Begegnungsraum für die Menschen in Döttingen und im unteren Aaretal durchläuft das Projekt planerische und politische Verfahrensschritte. Im Rahmengestaltungsplan für das 75’000 m² grosse Areal DOT ist die Ausarbeitung von Teilgestaltungsplänen vorgesehen, welche innerhalb der nächsten Jahre etappenweise umgesetzt werden.

2025/2026

Richtprojekt

Das Siegerprojekt aus dem Studienauftrag wird in Abstimmung mit der Gemeinde zu einem Richtprojekt weiterbearbeitet, welches die Grundlage für die Erarbeitung des Teilgestaltungsplans bildet.

2026 ++

Zwischennutzung

4000 m2 Hallen und Aussenflächen stehen über die nächsten Jahre im Sektor E des Areals als Zwischennutzungsflächen zur Verfügung – eine einmalige Chance, Grosses zu gestalten.

Jetzt mitreden und mitgestalten! (die Umfrage läuft bis Ende Januar 2026)

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Oktober 2025

Öffentliche Ausstellung

Am 18. und 19. Oktober 2025 werden die sechs Projektbeiträge aus dem Studienauftrag an der Gewerbestrasse in Döttingen öffentlich ausgestellt.

Details Ausstellung
2025

Studienauftrag

In einem zweistufigen Studienauftrag erarbeiteten sechs Architekten- und Planerteams von Januar bis Juni 2025 städtebauliche Projektstudien für die Teilgebiete C+D des Areals. Drei Teams haben sich für die zweite Runde qualifiziert, ein Projektbeitrag wurde im August von der aus Sach- und Fachexperten bestehenden Jury einstimmig zum Sieger erkoren.

zum Studienauftrag
2024

Teiländerung Nutzungsplanung

Am 12. Juni 2024 nimmt die Gemeindeversammlung die Teiländerung der Nutzungsplanung für die neu geschaffene
Wohn- und Arbeitszone Gewerbestrasse (WAG) mit grosser Mehrheit an.

2023

Eigentümerschaft

Mit der Gründung der Aktiengesellschaft Birchmeier Hess Immobilien AG wird die Absicht der gemeinsamen Arealentwicklung besiegelt.

2018 - 2024

Entwicklungsrichtplan

Der kooperative Planungsprozess zwischen der Gemeinde Döttingen und den Haupteigentümerschaften des Areals unter Einbezug eines externen Fachbeirats beginnt 2018 mit einer Entwicklungsstudie, deren Eckpunkte in einem behördenverbindlichen Entwicklungsrichtplan festgehalten werden. Nach diversen Mitwirkungsveranstaltungen mit der Bevölkerung wird der Entwicklungsrichtplan im Dezember 2021 genehmigt und im April 2024 revidiert.